Der Erwerb des Motorrad-Führerscheins wird ab 1. Januar 2021 in vier Stufen geregelt. Grundsätzliche Voraussetzung sind weiterhin: Sehtest, Verkehrskundeunterricht, Nothelferkurs, Theorieprüfung. Neu: Die 12-stündige praktische Grundschulung muss - egal für welche Kategorie - nur einmal absolviert werden.
Fahrzeuge bis 50 cm3 oder 4 kW (5.5 PS), max. 45 km/h:
Motorräder / Roller bis 125 cm3, max. 11 kW (15 PS):
Motorräder / Roller bis max. 35 kW (48 PS):
Motorräder / Roller mit mehr als 35 kW (48 PS):
Zuerst ist das Antragsformular auszufüllen (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Zu haben ist dies bei uns oder beim Strassenverkehrsamt. Formular ausfüllen, ein Seh- und Hörtest bei einem Optiker oder einem Arzt durchführen (Gültigkeit: 2 Jahre). Schlussendlich bei der Einwohnerkontrolle beglaubigen lassen oder mit Pass, ID direkt zum Strassenverkehrsamt.
Nun ist ein Nothilfekurs zu absolvieren. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen. Bei der Anmeldung zur Theorieprüfung muss eine gültige Bestätigung des Nothilferkurses vorliegen. Der Nothilfekurs ist sechs Jahre gültig und kann schon mit 16 Jahren oder noch früher absolviert werden.
Ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters ist die Theorieprüfung möglich. Das Mindestalter in der Kategorie A (beschränkt) beträgt 16 Jahre, in den Kategorie A und B 18 Jahre. Eine bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
Endlich ist es so weit – der Lernfahrausweis, welcher Lernfahrten erlaubt, wird Ihnen nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.
Der obligatorische Verkehrskundeunterricht sollte im besten Fall möglichst früh nach Erhalt des Lernfahrausweises, spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung, absolviert werden.
Jetzt ist es an der Zeit das Fahrzeug in den Fahrstunden oder dem Motorrad-Grundkurs richtig in den Griff zu bekommen.
Sobald das Fahrzeug sicher durch den Verkehr geführt werden kann, erfolgt die Anmeldung an die praktische Führerprüfung durch den Fahrlehrer.