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Führerausweis auf Probe

Wie funktioniert der Führerausweis auf Probe?

Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. In dieser Zeit besteht ein verschärftes Sanktionenregime. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben. Der WAB Kurs muss innert einem Jahr besucht werden.

AUF WAS MÜSSEN NEULENKER ACHTEN?

Hier ein paar wichtige Details:

  • Strenge Administrativmassnahmen nach Widerhandlungen während der Probezeit
  • Obligatorische Weiterausbildungskurse
  • Ein Weiterbildungstag à 7 Stunden muss innerhalb eines Jahres absolviert werden
  • Feedbackfahrt zur Verbesserung der Selbsteinschätzung
  • Folgen bei Nichtabsolvierung der obligatorischen Weiterausbildungskurse